Tierschutz-Hundeverordnung 2022: Worauf Besitzer jetzt achten müssen

Welpe spielt mit Labrador

Seit dem 01. Januar 2022 gilt bundesweit eine neue, umfangreichere Tierschutz-Hundeverordnung. Hier finden Halter und Züchter alle Neuerungen auf einen Blick.

1. Sinn und Zweck der Tierschutz-Hundeverordnung: Für ein artgerechtes Hundeleben

kleiner junge und hund am fenster

Artgerechte Hundehaltung ist leider keine Selbstverständlichkeit. Zur Sicherung des Hundewohls sind konkrete Regularien notwendig.

Mit diesem Ziel wurde kurz nach der Jahrtausendwende die erste Tierschutz-Hundeverordnung beschlossen. Sie erfuhr sukzessive immer wieder Erweiterungen und erregte 2020 mit der geplanten Einführung der sogenannten Gassi-Pflicht größere Aufmerksamkeit.

Wie notwendig konkrete Regelungen und Vorschriften zur Hundehaltung oder -zucht sind, zeigt sich leider immer wieder. Der Hund gilt als bester Freund der Menschen, wird aber leider oft nicht so behandelt. Damit das zunehmend aufhört, gibt es die Tierschutz-Hundeverordnung.

Vor 2001 hatten Gefährder des Hundewohls keine Konsequenzen zu befürchten, mit der Verordnung können sie immerhin wegen Ordnungswidrigkeiten belangt werden.

2. Auslauf im Freien und Umgangszeit: Darauf müssen Halter und Züchter jetzt achten

Spaziergang mit Hund

Sorgen Sie für ausreichend Auslauf in Form von mehreren Spaziergängen täglich, um dem Bewegungsdrang Ihres Hundes nachzukommen.

In der finalen Verordnung fehlt die schlagzeilenträchtige Gassi-Pflicht nun doch. Statt wie angekündigt zwei Spaziergänge von insgesamt mindestens einer Stunde Dauer zu fordern, bleibt die Tierschutz-Hundeverordnung 2022 vage:

  1. Auslauf: Den Hunden ist nun lediglich ausreichend Auslauf im Freien zu gewähren. Ein Zwinger wird dabei unabhängig von der Größe nicht anerkannt. Auch Forderungen an die weitere Haltung gehen kaum mehr ins Detail.
  2. Haltung: Die Hunde sollen mehrmals am Tag in ausreichender Dauer Kontakt zu ihren Halterinnen und Haltern oder anderen Bezugspersonen haben. Einzig für bis zu 20 Wochen alte Welpen konkretisiert die Verordnung die Umgangszeit auf mindestens vier Stunden.

Hinweis: Außerdem sollen alle Hunde regelmäßigen Umgang mit anderen Hunden haben, falls nicht gesundheitliche Gründe oder eine Unverträglichkeit dagegensprechen.

3. Gesunde Hundeernährung: Keine klare Regelung in der Verordnung

In Sachen Ernährung nehmen sich Mensch und Tier nichts:

Die artgerechte, gesunde Ernährung ist für beide lebenswichtig. Hier geht es nicht nur um das Stillen des Hungers, sondern um die Versorgung mit allen Nährstoffen, die der Organismus braucht, um fit und gesund zu bleiben.

Ein Thema klammert die Tierschutz-Hundeverordnung sogar ganz aus: Zu einer artgerechten Hundehaltung gehört immer eine gesunde Hundenahrung mit hochwertigem Futter.

Einen Hund richtig zu füttern, ist am Ende aber gar nicht schwer. Es lohnt sich jedoch, auf Hundefutter mit Qualität zu achten, das Sie unter anderem an einem hohen Fleischanteil von über 50 Prozent erkennen. Solches Futter danken die Vierbeiner mit einem quietschfidelen Hundeleben bis ins hohe Alter.

Gesunde Hunde müssen weniger zum Tierarzt, was die kleinen Mehrkosten für hochwertiges Hundefutter regelmäßig wettmacht. Tierärzte helfen hier sogar, beraten zur richtigen Auswahl des Futters und zeigen gezielt besonderes Spezialfutter zum Beispiel für gesundes Welpenwachstum oder ältere Hunde.

gesunde hundernährung

Das richtige Hundefutter sollte auf die Bedürfnisse Ihres Vierbeiners abgestimmt sein. Ein Tierarzt kann Ihnen bei der Auswahl beratend zur Seite stehen.

4. Änderungen für die Hundezucht: Maximal drei Würfe pro Züchter

Auch die Zuchtbedingungen sollen durch die neue Tierschutz-Hundeverordnung verbessert werden. Ab Januar 2022 dürfen Züchter nur noch maximal drei Würfe betreuen und müssen bei weiteren Würfen für zusätzliche Betreuungspersonen sorgen.

Hier gilt ebenfalls: Mindestens vier Stunden tägliche Betreuungszeit sind in den ersten 20 Lebenswochen der Welpen Pflicht.

Französische Bulldogge

Hunde der Rassen Französische Bulldogge, Mops, Chihuahua und Deutscher Schäferhund werden unter anderem zu den Qualzuchten gezählt.

Spezielle Rassen oder Qualzuchten dürfen von den Züchtern zudem nicht mehr ausgestellt werden. Hier könnte aber ein ähnliches Problem wie beim allgemeinen Tierschutzgesetz auftreten.

Dies verbietet schon länger das Anzüchten von Merkmalen, die einem Tier schaden können. Doch es definiert diese Merkmale nicht näher und eine allgemeingültige Liste mit einzelnen Hunderassen, die als Qualzucht gelten können, fehlt ebenfalls.

Bei derart viel Interpretationsspielraum laufen alle Regelungen und damit auch die neue Tierschutz-Hundeverordnung von 2022 letztlich ins Leere.

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